Standardöffnungszeit ändern
Diese Anleitung beziehet sich auf Datensätze, die im Status "Freigegeben" sind.
Bitte beachte, dass Personaländerungen vorweg unter dem Menüpunkt Personal abgebildet werden müssen.
- Klicke bei der entsprechenden Standardöffnungszeit (die aktuelle ist grün gefärbt) auf das Bearbeitungssymbol
- Wähle oben "Bearbeiten" und dann "Ändern"
- Ändere gegebenenfalls Daten bei den drei Bereichen (mit "Weiter" kommst du zum nächsten Bereich):
- Öffnungszeiten/Gruppenanzahl (wieviele Gruppen haben an welchen Tagen zu welchen Zeiten geöffnet - muss zeitlich lückenlos notiert werden)
- Randzeiten (wieviele Gruppen sind an welchen Tagen zu welchen Zeiten einfach besetzt)
- Personaleinsatz (Personal löschen, neu hinzufügen, Einsatz/Rolle wählen oder ändern, Kinderdienst-Wochenstunden ändern)
- Klicke auf "Speichern"
- Gib das neue "Gültig von" Datum ein (= erster Tag, an dem diese Änderung gilt)
- Klicke auf "Ändern"
Häufig gestellte Fragen
Person hat mehrere Rollen (z.B. Assistenzkraft + Stützkraft)
Du kannst das Personal mehrmals in der Öffnungszeit anlegen, indem du mit "Zeile hinzufügen" (oder dem Symbol "Zeile duplizieren" →) die Person noch einmal mit anderer Rolle und den entsprechenden Wochenstunden für diesen Einsatz anlegst.
Ich muss eine schon vergangene Standardöffnungszeit korrigieren.
Gehe gleich vor, wie oben beschrieben, indem du auf den Bleistift der betreffenden Standardöffnungszeit klickst.
Ich muss eine vergangene Standardöffnungszeit zeitlich splitten.
Auch das ist möglich, indem du die vergangene Standardöffnungszeit bearbeitest und dann ein anderes „Gültig von“ Datum eingibst.
Darf eine Assistenzkraft als Pädagogische Fachkraft eingesetzt werden?
Ja, aber nur, wenn keine Pädagogische Fachkraft verfügbar ist.
In der KIBET Anwendung muss ein "Ansuchen um zeitlich befristete Verwendung als Fachkraft" gestellt werden und in der Öffnungszeit bei der entsprechenden Person unter Personaleinsatz "Zeitlich befristete päd. Fachkraft" ausgewählt werden.
Falls dies nicht den Standard sondern einen Ferienzeitraum betrifft, ist nur die Änderung unter Personaleinsatz, aber kein "Ansuchen um zeitlich befristete Verwendung als Fachkraft" nötig.