Personal anlegen
Begriffserklärungen:
Ausbildungen: Hake bitte ALLE ABGESCHLOSSENEN Ausbildungen der Person an.
BA: Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden in dieser Einrichtung = Kinderdienststunden + Vorbereitungsstunden + Leitungsstunden
Gültig von: erster Arbeitstag der Person
Gültig bis: letzter Arbeitstag der Person (wir empfehlen, den 31.08 zu übernehmen und die Person im Falle eines früheren Ausscheidens zeitlich zu befristen)
Schritt 1: Personal aus Vorjahr übernehmen
- Wähle den Menüpunkt "Personal".
- Klicke rechts oben auf "Neu" und dann auf "Personal aus Vorjahr übernehmen“.
- Hake alle Personen an, die du aus dem Vorjahr übernehmen möchtest.
- Klicke auf "Weiter".
- Kontrolliere die Daten, ergänze gegebenenfalls neue Ausbildungen und gib das Beschäftigungsausmaß ein.
- Klicke auf "Fertigstellen"
Sofern zusätzlich Personal beschäftigt wird, das im Vorjahr noch nicht in der Einrichtung tätig war, mache weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Zusätzliches Personal anlegen
- Klicke rechts oben auf "Neu" und dann auf "Personal anlegen“.
- Gib die Daten deines neuen Personals ein.
- Klicke auf "Fertigstellen".
- Wiederhole diese Vorgehensweise, bis sämtliches Personal eingegeben ist.
Häufig gestellte Fragen
Nicht alle Personen wurden im Stammzahlregister gefunden.
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsausmaß und Kinderdienststunden?
BA = Gesamtes Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden (Kinderdienststunden + Vorbereitungszeit + Leitungsstunden + Teamsitzungsstunden + Bürostunden ...)
Kinderdienststunden = reine Kinderbetreuungswochenstunden
Ich weiß noch nicht, bis zu welchem Datum bestimmtes Personal arbeiten wird.
Person hat mehrere Rollen (z.B. Assistenzkraft + Stützkraft)
Die unterschiedlichen Einsatzbereiche (Rollen) werden nicht unter dem Menüpunkt "Personal" sondern bei den Öffnungszeiten abgebildet.
Soll ich die Leitung unter "Personal" eintragen, auch wenn sie keine Kinderdienststunden macht?
Ja, denn unter dem Menüpunkt "Grunddaten" muss die Leitung ausgewählt werden. Dies geht nur, wenn sie zuvor unter "Personal" eingetragen wurde.
Darf ich Personal löschen?
Es dürfen nur Personen gelöscht werden, die im aktuellen Betreuungsjahr nie in der Einrichtung gearbeitet haben. Wenn sie mal gearbeitet haben, müssen sie zeitlich befristet werden, falls sie aus der Einrichtung ausscheiden.
Muss ich Personal angeben, das nur in den Ferien in unserer Einrichtung arbeitet?
Ja. Gib bei „Gültig von – Gültig bis“ genau den Zeitraum an, in welchem die Person eingesetzt wird.
Falls die Person in dieser Einrichtung in mehreren Ferienzeiträumen zum Einsatz kommt, kann sie jahresdurchgängig angelegt werden. In diesem Fall aber bitte unbedingt beim Weiterleiten einen entsprechenden Kommentar schreiben (z.B.: Person wird immer wieder in den Ferien eingesetzt.").
Als Beschäftigungsausmaß bitte angeben, was im Anstellungsvertrag steht. Falls die Stundenanzahl in verschiedenen Ferien variiert, kann in diesem Fall das höchste geschätzte Stundenausmaß angegeben werden, das vermutlich erreicht wird.
Personal arbeitet in Ferienzeiten einrichtungsübergreifend
z.B. Assistentin der Krippe arbeitet in den Herbstferien im Kindergarten
Personal, welches in Ferienzeiten einrichtungsübergreifend eingesetzt wird, wird in der Stammeinrichtung jahresdurchgängig angelegt (01.09. - 31.08.).
Falls die Plausibilitätswarnung meldet, dass das Stundenausmaß die gesetzlichen Maximalwochenstunden überschreitet, beim Weiterleiten im Kommentar eine kurze Erklärung dazu schreiben.
In der Einrichtung, in welcher diese Person in den Ferien eingesetzt wird, muss sie unter dem Menüpunkt "Personal" für den entsprechenden Ferienzeitraum angelegt werden ("Gültig von" - "Gültig bis").
Ausnahme: Falls die Person in dieser Einrichtung in mehreren Ferienzeiträumen zum Einsatz kommt, kann sie auch jahresdurchgängig unter "Personal" angelegt werden.
In diesem Fall aber bitte unbedingt beim Weiterleiten einen entsprechenden Kommentar schreiben (z.B.: "Person wird immer wieder in den Ferien eingesetzt.").
Als Beschäftigungsausmaß bitte angeben, was im Anstellungsvertrag steht. (Falls die Stundenanzahl in verschiedenen Ferien variiert, kann in diesem Fall das höchste geschätzte Stundenausmaß angegeben werden, das vermutlich erreicht wird.)
Wie gibt man Springerinnen ein?
Die Person unter "Personal" anlegen und dann mit dem Kommentar "Springerin" weiterleiten. In der Standardöffnungszeit muss die Person nicht unter Personaleinsatz eingetragen werden, außer sie übernimmt für längere Zeit eine fixe Rolle, z.B. wegen Krankenstandsvertretung.
Darf ich Personen ohne abgeschlossene Ausbildung als Assistenzkräfte anstellen?
Gemäß § 32a Abs. 1 TKKG müssen nicht ausgebildete Assistenzkräfte innerhalb von drei Jahren nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Qualifizierungslehrgang absolvieren.
Minderjährige im Personaleinsatz
Es ist möglich, Personen in der Einrichtung zu beschäftigen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in laufender Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft/Assistenzkraft befinden oder diese Ausbildung schon abgeschlossen haben.
Sofern diese Personen für den Mindestpersonaleinsatz herangezogen werden, müssen sie auch in KIBET eingegeben werden. Beim Weiterleiten des Datensatzes ist ein Kommentar erforderlich.
Werden Praktikanten/Ferialkräfte in KIBET eingegeben?
Aushilfen ab dem 17. Lebensjahr, die in den Ferien vom Erhalter angestellt und für den Mindestpersonaleinsatz herangezogen werden, müssen in KIBET eingegeben und in der Ferienöffnungszeit als Assistenzkräfte abgebildet werden.
Zivildiener werden in KIBET nicht eingegeben.