Was tun bei Personalmangel?
z.B. wegen längerem Krankenstand oder Kündigung
Allgemeine Infos
- Gruppen können bis zu maximal fünf Arbeitstagen einfach besetzt werden.
- Kann der Mindestpersonaleinsatz (MPE) ab dem sechsten Arbeitstag nicht gewährleistet werden, muss Kontakt mit der Inspektion aufgenommen werden (per Telefon oder E-Mail).
- Kündigung oder längere Dienstfreistellung muss zeitnah in KIBET abgebildet werden.
- Längerer Krankenstand muss ab dem 20. Arbeitstag in KIBET abgebildet werden.
- Wenn es zu Personalmangel kommt und der Mindestpersonaleinsatz nicht anders herstellbar ist, muss gegebenenfalls auch vorhandenes Zusatzpersonal (Stützkräfte, Sprachförderung, Verbesserung Betreuungsschlüssel) dafür eingesetzt werden, den Mindespersonaleinsatz zu gewährleisten. Dies muss auch in KIBET abgebildet werden. Für dieses Zusatzpersonal sollte dann nach maximal zwei Wochen ein Ersatz vor Ort sein und entsprechend auf KIBET hinterlegt werden. Sollte kein Ersatz gefunden werden, dann muss das an die Behörde gemeldet werden. Für den entsprechenden Zeitraum wird dann keine Zusatzpersonal-Förderung ausbezahlt.
Abbildung in der KIBET Anwendung
Erster Schritt – Personal zeitlich befristen
Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn die Person im laufenden Betreuungsjahr nicht mehr in der Einrichtung arbeiten wird. Kommt die Person (eventuell) wieder, dann diesen Bearbeitungsschritt überspringen und direkt bei „Zweiter Schritt“ beginnen.
- Wähle den Menüpunkt "Personal".
- Klicke bei der entsprechenden Person auf das Bearbeitungssymbol →
- Wähle oben "Bearbeiten" und dann "Zeitlich befristen"
- Gib das neue "Gültig bis" Datum ein (= letzter Arbeitstag in der Einrichtung)
- Klicke auf "Zeitlich befristen"
Zweiter Schritt – Personaleinsatz in Öffnungszeit aktualisieren
- Öffne den Menüpunkt "Öffnungs- und Schließzeiten"
- Klicke bei der entsprechenden Standardöffnungszeit auf das Bearbeitungssymbol →
- Wähle oben "Bearbeiten" und dann "Ändern"
- Klicke bei den Öffnungszeiten und bei den Randzeiten auf "Weiter", sodass du zum Personaleinsatz der Standardöffnungszeit kommst
- Lösche das ausscheidende Personal in dem du auf das Lösch-Icon klickst →
- Optional: Aktualisiere gegebenenfalls die Kinderdienststunden des restlichen Teams (evt. leisten einige Mitarbeiterinnen Mehrstunden bis ein Ersatz gefunden ist).
- Klicke auf "Speichern"
- Gib das neue "Gültig von" Datum ein (= erster Tag der Änderungen)
- Klicke auf "Ändern"
- Plausibilität überprüfen, falls gelb :
- Ist der Mindestpersonaleinsatz erreicht?
- Passt die Kinderdienstzeit mit dem Beschäftigungsausmaß zusammen (wenn Mitarbeiterinnen zur Überbrückung mehr Stunden leisten, als unter dem Menüpunkt "Personal" als BA angegeben)?
- Ist das Ausmaß der Kinderdienststunden der pädagogischen Fachkräfte zu gering (falls eine Pädagogische Fachkraft weggefallen ist)?
Bei gelber Plausibilitätswarnung ist beim Weiterleiten ein Kommentar zwingend notwendig. Darin könnte man auf die Kontaktaufnahme mit Inspektorin verweisen, den Grund für den Personalausfall anführen, die Überbrückungslösung beschreiben und mitteilen, ob die Stelle ausgeschrieben wurde bzw. ob Ersatz in Aussicht ist.
In weiterer Folge, wenn Ersatzpersonal gefunden wurde:
Warten, bis die vorherige Änderung der Standardöffnungszeit im Status "Freigegegeben" ist, dann:
- unter "Personal" die neue Person hinzufügen ("Gültig von" Datum = erster Arbeitstag mit den Kindern)
- unter "Öffnungs- und Schließzeiten" den Personaleinsatz der Standardöffnungszeit bearbeiten, dort das neue Personal hinzufügen und gegebenenfalls die Kinderdienststunden des restlichen Personals wieder anpassen. "Gültig von" Datum = ab wann gilt diese Änderung? (Das ist wahrscheinlich der selbe Tag, der vorher beim Hinzufügen des neuen Personals angegeben wurde.)
Häufig gestellte Fragen / Hinweise
Ich habe mehrere Standardöffnungszeiten, welche soll ich bearbeiten?
Wähle die Öffnungszeit, deren Zeitraum das Datum beinhaltet, in der die Personaländerung stattfindet. Wenn du mit den Eingaben Up to Date bist, ist das wahrscheinlich der aktuelle (grüne) Standard.
Darf ich Personen ohne abgeschlossene Ausbildung als Assistenzkräfte anstellen?
Gemäß § 32a Abs. 1 TKKG müssen nicht ausgebildete Assistenzkräfte innerhalb von drei Jahren nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Qualifizierungslehrgang abgeschlossen haben.
Müssen Urlaube in der KIBET Anwendung abgebildet werden?
Urlaube müssen in der Standard Öffnungszeit nicht abgebildet werden. Der Erhalter ist aber dafür verantwortlich, den Mindestpersonaleinsatz spätestens ab dem fünften Werktag herzustellen. Alles darüber hinaus muss der Inspektion gemeldet werden. Durch die genaue Abbildung des Personaleinsatzes in den Ferien ist allerdings schon ersichtlich, wann welches Personal in der Einrichtung eingesetzt wird.
Das Personal für "Verbesserung Betreuungsschlüssel" fällt aus.
Da dies eine Bundesförderung ist, muss schnellstmöglich Ersatz gefunden werden - innerhalb von 2 Wochen. Kann die Rolle "Verbesserung Betreuungsschlüssel" länger als zwei Wochen nicht besetzt werden, muss dies schnellstens in KIBET abgebildet und auch an die Abteilung Elementarbildung gemeldet werden.