Ansuchen um zeitlich befristete Verwendung als pädagogische Fachkraft
Dieses Ansuchen wird nur für die Standardöffnungszeit benötigt.
In Ferienzeiten reicht es, wenn in der jeweiligen Ferienöffnungszeit unter Personaleinsatz als Rolle "Zeitlich befristete Päd. Fachkraft" ausgewählt wird (siehe unten: 2. Schritt). Ein Ansuchen ist für Ferienöffnungszeiten nicht nötig.
1. Schritt: Ansuchen stellen
- Öffne den Menüpunkt "Anzeigen und Ansuchen".
- Klicke rechts oben auf "Neu" und dann auf "Ansuchen um zeitlich befristete Verwendung als pädagogische Fachkraft".
- Name: Wähle die Person aus, für welche du das Ansuchen einbringen möchtest. Zur Auswahl stehen aller Personen, die unter dem Menüpunkt "Personal" angelegt worden sind.
- Gib eine Begründung ein.
- Unter "Rechtliche Erläuterungen" findest du einen Link zu eben diesen.
- Bestätige, die rechtlichen Erläuterungen gelesen zu haben.
- Optional: Schränke mit "Gültig von - Gültig bis" den Zeitraum ein, für den du das Ansuchen benötigst.
- Klicke auf "Fertigstellen".
2. Schritt: Personaleinatz in Öffnungszeit ändern
Bei der entsprechenden Öffnungszeit, die der Zeitraum des Ansuchens betrifft, musst du im Personaleinsatz den Einsatz der entsprechenden Person ändern.
- Klicke bei der entsprechenden Öffnungszeit auf das Bearbeitungssymbol.
- Wähle oben "Bearbeiten" und dann "Ändern".
- Klicke zweimal auf "Weiter", bis du beim Personaleinsatz dieser Öffnungszeit landest.
- Ändere die bei der entsprechenden Person den Einsatz auf "Verwendung auf "Zeitlich befristete päd. Fachkraft".
- Klicke auf "Speichern".
- Gib das neue "Gültig von" Datum ein (= erster Tag, an dem diese Änderung gilt).
- Klicke auf "Ändern".
Häufig gestellte Fragen
Assistenzkraft wird in mehreren Ferienzeiträumen als Pädagogische Fachkraft eingesetzt
In diesem Fall kann ein Ansuchen für das gesamte Jahr gestellt werden. Wichtig ist, dass in der Begründung ausgeführt wird, dass die Person nur in den Ferien als Fachkraft eingesetzt wird.
Muss man als Erhalter nachweisen, dass man keine pädagogische Fachkraft als Ersatz gefunden hat?
Das Ansuchen darf erst gestellt werden, wenn die Stelle ausgeschrieben, aber niemand gefunden wurde. Als Nachweis gilt, wenn die Ausschreibung auf der Website der Abteilung Elementarbildung veröffentlicht wird. (Ausschreibung per E-Mail an